
Wege für fahrzeugähnliche Geräte
Wege für fahrzeugähnliche Geräte (FäG) wie z.B. zum Skaten sind für FäG-Benützer gemäss der Verkehrsregelnverordnung VRV zugängliche Verkehrsflächen wie Fahrbahnen verkehrsarmer Strassen ohne Trottoirs, für Fussgänger bestimmte Verkehrsflächen, Radwege, Fahrbahnen von Tempo 30- und Begegnungszonen mit Asphalt- oder Betondeckschichten und ohne grösseres Gefälle. Sie können in Ausnahmefällen fahrtechnisch schwierige Passagen enthalten, die gegebenenfalls zu Fuss überwunden werden müsssen.
FäG-Wege stellen keine besonderen Anforderungen an die Benützer. Siehe auch im Manual Schwierigkeitsgrade Download pdf Manual.
Die Wegweisung der FäG-Wege ist rot und enthält ein weisses FäG-Piktogramm. Siehe auch
Wegweisung.
Verkehrsregeln
Alle Verkehrsregeln zum Velofahren finden Sie in der
Verkehrsregelnverordnung.
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